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Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der BGV A2 muss jedes Unternehmen eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung haben.
Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für folgende Unternehmen an:
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Mitgliedsunternehmen der
- Süddeutschen Metallberufsgenossenschaft
- Feinwerks- und Elektroberufsgenossenschaft
- Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
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Wir unterstützen Ihr Unternehmen individuell:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß
Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
- Unterweisung von Mitarbeitern gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 und BGV A1 § 4
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
- Schulung der Mitarbeiter in allen Bereichen der Arbeitssicherheit
- Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen
- Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit
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