Arbeitssicherheit

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der BGV A2 muss jedes Unternehmen eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung haben.

Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für folgende Unternehmen an:
 

Mitgliedsunternehmen der

  • Süddeutschen Metallberufsgenossenschaft
  • Feinwerks- und Elektroberufsgenossenschaft
  • Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

Wir unterstützen Ihr Unternehmen individuell:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß
    Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Unterweisung von Mitarbeitern gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 und BGV A1 § 4
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Schulung der Mitarbeiter in allen Bereichen der Arbeitssicherheit
  • Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen
  • Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit